DSGVO-Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig
Sie haben einen Brief von einer Kanzlei bekommen, die Schadenersatz wegen DSGVO-Verstößen auf Ihrer Website fordert? Keine Panik. In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, was zu tun ist.
Wichtig
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Er gibt allgemeine Informationen. Bei einer konkreten Abmahnung konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt.
Schritt 1: Ruhe bewahren und Frist notieren
Notieren Sie die Frist in der Abmahnung (meist 2–4 Wochen). Reagieren Sie nicht vorschnell, aber lassen Sie die Frist auch nicht verstreichen.
Tipp: Viele Massen-Abmahnungen (besonders wegen Google Fonts) werden von spezialisierten Kanzleien verschickt, die hunderte gleichlautende Schreiben versenden. Das bedeutet nicht, dass die Forderung unberechtigt ist — aber es relativiert die Dringlichkeit.
Schritt 2: Verstoß sofort beheben
Beheben Sie den Verstoß sofort — unabhängig davon, ob Sie die Abmahnung für berechtigt halten. Typische Maßnahmen:
- • Google Fonts lokal einbinden (→ Anleitung)
- • Cookie-Banner einrichten (→ Guide)
- • Analytics erst nach Consent laden
- • Datenschutzerklärung aktualisieren
Dokumentieren Sie die Änderungen mit Screenshots und Zeitstempel. Das stärkt Ihre Position.
Schritt 3: Abmahnung prüfen (lassen)
Prüfen Sie (oder Ihr Anwalt):
- Ist der Absender tatsächlich betroffen (hat er Ihre Website besucht)?
- Ist die geforderte Summe angemessen? (€100–€170 ist "üblich", €5.000+ ist fragwürdig)
- Handelt es sich um eine Massen-Abmahnung (Serien-Abmahner)?
- Gibt es eine Unterlassungserklärung — und was steht darin?
Typische Kosten einer DSGVO-Abmahnung
| Verstoß | Typische Forderung |
|---|---|
| Google Fonts extern | €100–€170 |
| Fehlende Datenschutzerklärung | €200–€500 |
| Analytics ohne Consent | €150–€500 |
| Fehlendes Impressum | €100–€300 |
| Fehlender Cookie-Banner | €150–€500 |
* Angaben basieren auf bekannten Fällen. Tatsächliche Forderungen können abweichen.
Schritt 4: Entscheiden — zahlen oder nicht?
Bei kleinen Forderungen (€100–€200) entscheiden viele Unternehmen, den Betrag zu zahlen, um Anwaltskosten und Stress zu vermeiden. Das ist pragmatisch, aber keine Pflicht.
Wichtig: Unterschreiben Sie KEINE Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann bei erneutem Verstoß zu hohen Vertragsstrafen führen.
Prävention: Nie wieder abgemahnt werden
Die beste Abmahnung ist die, die nie kommt. Schützen Sie sich:
- 1 Regelmäßig Ihre Website mit dem DSGVO-Scanner prüfen
- 2 Google Fonts immer lokal einbinden
- 3 Cookie-Banner mit echtem Opt-in einrichten
- 4 Datenschutzerklärung aktuell halten
- 5 Impressum vollständig und erreichbar
Professionelle Unterstützung: Unser DSGVO-Audit hilft Ihnen, alle Anforderungen rechtssicher umzusetzen.
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