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Heizung tauschen 2026: Fördersätze, Pflichten und Geld vom Staat

📅 24. Juli 2026 ⏱️ 8 min ✍️ nevik.de Redaktion

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Heizungen in Deutschland betrieben werden dürfen und wann alte Heizungen ausgetauscht werden müssen. Wer 2026 handelt, profitiert von erheblichen staatlichen Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dieser Artikel erklärt, wann der Wechsel Pflicht ist, wie viel Geld es gibt und welche Fehler du vermeiden solltest.

Das Heizungsgesetz 2026: Wann ist ein Wechsel Pflicht?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz, regelt seit dem 1. Januar 2024 die Vorgaben für Neuanlagen und den Austausch alter Heizungen. Die wichtigsten Pflichten 2026:

Wichtig: Es gibt Übergangsregelungen und regionale Ausnahmen. Vor einer Investitionsentscheidung solltest du den genauen Status deines Gebäudes prüfen – etwa mit einem Energieberater, der die förderfähige Maßnahme begleitet.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Die Fördersätze

Die zentrale staatliche Förderung für den Heizungstausch läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), administriert durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Bestandsgebäude und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Neubauten und Sanierungen.

Typische Fördersätze 2026:

Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind gedeckelt: typisch 30.000 Euro für eine Wärmepumpe (inkl. Einbau). Das bedeutet, die maximale Förderung pro Wohnung kann bei rund 9.000 bis 21.000 Euro liegen.

WASPI-Programm: Zusätzliche Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Mit der sogenannten WASPI (Wärmepumpen- und Solar-Prämie) fördert der Bund den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen in einkommensschwächeren Haushalten über das BAFA. Die WASPI wurde 2024 eingeführt und 2026 fortgeführt.

Bedingungen:

Die WASPI zahlt einen festen Zuschuss von typisch 30 Prozent der Investitionskosten, der mit der regulären BEG-Förderung kombinierbar ist. In Kombination kann die Gesamtförderung bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten liegen.

Antragstellung erfolgt über das BAFA-Portal, in der Regel nach der Installation. Wichtig: Du musst die Förderung vor der Maßnahme beantragen und eine fachkundige Begleitung nachweisen können.

Heizungstypen im Vergleich: Was lohnt sich 2026?

Welche Heizung du wählen solltest, hängt von Gebäudeart, Dämmung, Verfügbarkeit und Förderfähigkeit ab:

Die Entscheidung sollte immer gemeinsam mit einem Energieberater getroffen werden, der die individuellen Gegebenheiten prüft und die förderfähigen Optionen aufzeigt.

Kostenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Ein typisches Beispiel für ein gut gedämmtes Einfamilienhaus (120 Quadratmeter, Baujahr 2010):

Betriebskosten der Wärmepumpe (Stromverbrauch): bei einem gut gedämmten Gebäude typisch 800 bis 1.500 Euro pro Jahr. Eine alte Gasheizung kostet im Vergleich oft 1.800 bis 2.500 Euro pro Jahr. Über 15 Jahre Lebensdauer ergibt das eine deutliche Ersparnis.

Wichtig: Schlecht gedämmte Gebäude (Baujahr vor 1995) sollten vor der Wärmepumpen-Installation gedämmt werden. Sonst steigt der Stromverbrauch und die Wärmepumpe arbeitet ineffizient.

Häufige Fehler beim Heizungstausch

Wer sich für den Heizungstausch entscheidet, sollte diese Fehler vermeiden:

Ein Energieberater hilft, diese Fehler zu vermeiden und die richtige Entscheidung zu treffen. Viele Verbraucherzentralen bieten die Erstberatung kostengünstig an.

Schritt-für-Schritt: So holst du die Förderung

Der Weg zur Förderung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Energieberatung buchen: Bei einem zertifizierten Energieberater (consumerportal.de oder Verbraucherzentrale). Die Beratung selbst ist förderfähig.
  2. Förderantrag bei BAFA oder KfW stellen: VOR der Beauftragung des Handwerkers. Der Antrag sichert dir den Anspruch.
  3. Angebote einholen: Mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben vergleichen.
  4. Sanierung durchführen: Maßnahme nach den Vorgaben der Förderung umsetzen.
  5. Nachweise einreichen: Rechnungen, Zertifikate, energetischer Nachweis beim BAFA einreichen.
  6. Auszahlung abwarten: Die Förderung wird nach Prüfung ausgezahlt, typisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen.

Wichtig: Bewahre alle Rechnungen und Zertifikate auf. Ohne vollständige Nachweise gibt es kein Geld.

Besonderheit bei Mehrfamilienhäusern: Wenn du in einer Wohnung zur Miete wohnst, obliegt die Heizungsentscheidung dem Vermieter. Du kannst den Tausch anregen, etwa wenn die Anlage älter als 30 Jahre ist oder wiederholt ausfällt. Bei Eigentumswohnungen entscheidet die Eigentümergemeinschaft über zentrale Heizungen, während einzelne Wohnungseigentümer für dezentrale Lösungen (etwa eine Wärmepumpe pro Wohnung) selbst verantwortlich sind. Hier lohnt sich die frühzeitige Abstimmung mit der Hausverwaltung, um Förderschancen und Kostenverteilung zu klären.

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Häufige Fragen

Nein, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Die Austauschpflicht greift nur bei defekten Heizungen, Neuanlagen und sehr alten Anlagen über 30 Jahren. Prüfe deinen Einzelfall mit einem Energieberater.

Die BEG-Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus kann die Gesamtförderung bis zu 70 Prozent erreichen. Die maximal förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind gedeckelt.

Ja. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer vorher bestellt oder bezahlt, verliert häufig den Förderanspruch. Stelle den Antrag parallel zur Energieberatung.

Auch ohne Förderung kann sich eine Wärmepumpe über ihre Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren rechnen, insbesondere bei gut gedämmten Gebäuden und steigenden Gaspreisen. Mit Förderung ist die Amortisation deutlich schneller erreicht.

Die WASPI ist eine zusätzliche staatliche Prämie für einkommensschwache Haushalte (Einkommen unter 40.000 Euro), die auf Wärmepumpen oder Pelletheizungen wechseln. Sie kann mit der regulären BEG-Förderung kombiniert werden und die Gesamtförderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen.