DSGVO für Autohäuser & KFZ-Betriebe

Kundendaten schützen, Probefahrten absichern, Werkstattdaten DSGVO-konform verwalten

DSGVO-Risiken für Autohäuser

Autohäuser und KFZ-Betriebe verarbeiten umfangreiche Kundendaten: Führerscheindaten, Fahrzeugbriefe, Finanzierungsunterlagen, Werkstatthistorien und Probefahrt-Protokolle. Jeder Datenpunkt muss DSGVO-konform verarbeitet werden.

🚨 Führerscheinkopien dauerhaft gespeichert

Führerscheinkopien von Probefahrten werden nicht nach der Fahrt vernichtet, sondern dauerhaft in Kundenakten aufbewahrt.

Risiko: 5.000-20.000€ Bußgeld

🚨 Werkstattdaten ohne Löschkonzept

Reparaturhistorien, Kundenanschriften und Fahrzeugdaten werden unbegrenzt gespeichert, kein Löschkonzept vorhanden.

Risiko: 5.000-15.000€ Bußgeld

🚨 Fehlende AVVs mit Herstellerportalen

Kundendaten werden über Herstellerportale (BMW ConnectedDrive, VW We Connect) ohne AVV weitergegeben.

Risiko: 5.000-25.000€ Bußgeld

🚨 Fahrzeugbörsen ohne Datenschutz

Inserate auf mobile.de/AutoScout24 mit sichtbaren Kennzeichen, fehlender AVV mit Börsenportalen.

Risiko: 3.000-10.000€ Bußgeld

Reale Bußgeld-Beispiele aus dem Autohandel

18.000€

Autohaus in Baden-Württemberg (2023)

Führerscheinkopien von Probefahrten über Jahre gespeichert, kein Löschkonzept. Verstoß gegen Art. 5, 6 DSGVO.

12.000€

KFZ-Werkstatt in Hessen (2022)

Kundendaten an Hersteller ohne Einwilligung weitergegeben, fehlender AVV. Verstoß gegen Art. 28 DSGVO.

9.500€

Gebrauchtwagenhändler in NRW (2023)

Videoüberwachung auf Verkaufsfläche ohne Hinweisschilder, Speicherung über 30 Tage. Verstoß gegen Art. 5, 13 DSGVO.

DSGVO-Checkliste für Autohäuser & KFZ-Betriebe

Probefahrt-Daten zeitnah löschen

Führerscheinkopien nach Probefahrt vernichten, nur notwendige Daten im Probefahrtprotokoll

Löschkonzept für Werkstattdaten

Reparaturhistorien nach Ende der Geschäftsbeziehung + Aufbewahrungsfristen löschen

AVVs mit Herstellern & Portalen

Herstellerportale, Leasinggeber, mobile.de, AutoScout24, Werkstattsoftware

Videoüberwachung korrekt beschildern

Hinweisschilder auf Verkaufsfläche und Werkstatt, max. 72h Speicherung

Datenschutzerklärung auf Website

Kontaktformular, Fahrzeuganfragen, Newsletter, Cookies — alles dokumentieren

Finanzierungsdaten sicher verarbeiten

Bonitätsdaten, Finanzierungsanträge verschlüsselt übermitteln, Löschung nach Abschluss

Kennzeichen in Inseraten unkenntlich machen

Fahrzeugfotos auf Börsenportalen ohne sichtbare Kennzeichen veröffentlichen

Mitarbeiterschulung Datenschutz

Verkauf, Werkstatt, Buchhaltung: Umgang mit Kundendaten, Diskretion, Auskunftsrechte

Häufige Fragen (FAQ)

Welche DSGVO-Pflichten haben Autohäuser?

Autohäuser müssen Kundendaten DSGVO-konform verarbeiten: Führerscheinkopien bei Probefahrten nur zweckgebunden speichern, Werkstattdaten mit Löschkonzept versehen, AVVs mit Herstellerportalen und Leasinggebern abschließen und eine Datenschutzerklärung bereitstellen.

Dürfen Autohäuser Führerscheine bei Probefahrten kopieren?

Autohäuser dürfen den Führerschein einsehen und Daten notieren, aber Kopien müssen nach der Probefahrt vernichtet werden. Dauerhafte Speicherung ist ein DSGVO-Verstoß.

Welche AVVs braucht ein Autohaus?

AVVs mit: Hersteller-/Importeur-Portalen, Leasinggesellschaften, Werkstattsoftware-Anbietern, Fahrzeugbörsen, Buchhaltungssoftware, CRM-Systemen und Hosting-Anbietern.

Wie lange dürfen Werkstattdaten gespeichert werden?

Für die Dauer der Geschäftsbeziehung plus gesetzliche Aufbewahrungsfristen (6-10 Jahre steuerrechtlich). Danach müssen sie gelöscht werden.

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