Kundendaten schützen, Probefahrten absichern, Werkstattdaten DSGVO-konform verwalten
Autohäuser und KFZ-Betriebe verarbeiten umfangreiche Kundendaten: Führerscheindaten, Fahrzeugbriefe, Finanzierungsunterlagen, Werkstatthistorien und Probefahrt-Protokolle. Jeder Datenpunkt muss DSGVO-konform verarbeitet werden.
Führerscheinkopien von Probefahrten werden nicht nach der Fahrt vernichtet, sondern dauerhaft in Kundenakten aufbewahrt.
Risiko: 5.000-20.000€ BußgeldReparaturhistorien, Kundenanschriften und Fahrzeugdaten werden unbegrenzt gespeichert, kein Löschkonzept vorhanden.
Risiko: 5.000-15.000€ BußgeldKundendaten werden über Herstellerportale (BMW ConnectedDrive, VW We Connect) ohne AVV weitergegeben.
Risiko: 5.000-25.000€ BußgeldInserate auf mobile.de/AutoScout24 mit sichtbaren Kennzeichen, fehlender AVV mit Börsenportalen.
Risiko: 3.000-10.000€ BußgeldAutohaus in Baden-Württemberg (2023)
Führerscheinkopien von Probefahrten über Jahre gespeichert, kein Löschkonzept. Verstoß gegen Art. 5, 6 DSGVO.
KFZ-Werkstatt in Hessen (2022)
Kundendaten an Hersteller ohne Einwilligung weitergegeben, fehlender AVV. Verstoß gegen Art. 28 DSGVO.
Gebrauchtwagenhändler in NRW (2023)
Videoüberwachung auf Verkaufsfläche ohne Hinweisschilder, Speicherung über 30 Tage. Verstoß gegen Art. 5, 13 DSGVO.
Führerscheinkopien nach Probefahrt vernichten, nur notwendige Daten im Probefahrtprotokoll
Reparaturhistorien nach Ende der Geschäftsbeziehung + Aufbewahrungsfristen löschen
Herstellerportale, Leasinggeber, mobile.de, AutoScout24, Werkstattsoftware
Hinweisschilder auf Verkaufsfläche und Werkstatt, max. 72h Speicherung
Kontaktformular, Fahrzeuganfragen, Newsletter, Cookies — alles dokumentieren
Bonitätsdaten, Finanzierungsanträge verschlüsselt übermitteln, Löschung nach Abschluss
Fahrzeugfotos auf Börsenportalen ohne sichtbare Kennzeichen veröffentlichen
Verkauf, Werkstatt, Buchhaltung: Umgang mit Kundendaten, Diskretion, Auskunftsrechte
Autohäuser müssen Kundendaten DSGVO-konform verarbeiten: Führerscheinkopien bei Probefahrten nur zweckgebunden speichern, Werkstattdaten mit Löschkonzept versehen, AVVs mit Herstellerportalen und Leasinggebern abschließen und eine Datenschutzerklärung bereitstellen.
Autohäuser dürfen den Führerschein einsehen und Daten notieren, aber Kopien müssen nach der Probefahrt vernichtet werden. Dauerhafte Speicherung ist ein DSGVO-Verstoß.
AVVs mit: Hersteller-/Importeur-Portalen, Leasinggesellschaften, Werkstattsoftware-Anbietern, Fahrzeugbörsen, Buchhaltungssoftware, CRM-Systemen und Hosting-Anbietern.
Für die Dauer der Geschäftsbeziehung plus gesetzliche Aufbewahrungsfristen (6-10 Jahre steuerrechtlich). Danach müssen sie gelöscht werden.
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