Gästedaten schützen, Meldescheine korrekt verarbeiten, Buchungsportale absichern
Hotels und Pensionen verarbeiten besonders sensible Gästedaten: Ausweiskopien, Meldescheine, Kreditkartendaten und Aufenthaltsinformationen. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Verarbeitung.
Meldescheine werden über die gesetzliche Frist (1 Jahr) hinaus aufbewahrt, Ausweiskopien unnötig gespeichert.
Risiko: 5.000-15.000€ BußgeldKein AVV mit Booking.com, Expedia, HRS oder Channel-Managern. Gästedaten werden ohne Rechtsgrundlage weitergegeben.
Risiko: 5.000-20.000€ BußgeldKameras in Lobby, Eingang oder Parkplatz ohne Hinweisschilder, zu lange Speicherdauer, Überwachung in sensiblen Bereichen.
Risiko: 3.000-25.000€ BußgeldGäste-WLAN im gleichen Netz wie PMS/Hotelsoftware, Logging von Surfverhalten, fehlender Datenschutzhinweis.
Risiko: 3.000-10.000€ BußgeldHotel in Niedersachsen (2023)
Ausweiskopien von Gästen dauerhaft gespeichert, keine Löschung nach Abreise. Verstoß gegen Art. 5, 6 DSGVO und Bundesmeldegesetz.
Pension in Bayern (2022)
Videoüberwachung im Frühstücksraum und Flur ohne Hinweisschilder, Aufnahmen 6 Monate gespeichert. Verstoß gegen Art. 5, 13 DSGVO.
Boutiquehotel in Berlin (2023)
Newsletter an ehemalige Gäste ohne Einwilligung, keine Datenschutzerklärung auf Website. Verstoß gegen Art. 6, 7, 13 DSGVO.
Nach 1 Jahr Aufbewahrung sicher vernichten, keine Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage
Booking.com, Expedia, HRS, Channel-Manager, PMS-Anbieter — alle brauchen einen AVV
Hinweisschilder mit Verantwortlichem, Zweck, Speicherdauer. Max. 72h Speicherung
Separate SSID, getrennt vom PMS/Hotelnetzwerk, Captive Portal mit Datenschutzhinweis
Buchungsformulare, Cookies, Newsletter, Kontaktformular — alles dokumentieren
Rezeption, Housekeeping, Reservierung: Umgang mit Gästedaten, Diskretion, Auskunftsrechte
PCI-DSS-Konformität, keine Notizzettel mit Kartendaten, sichere Zahlungsterminals
Hotels müssen Gästedaten DSGVO-konform verarbeiten: Meldescheine sicher aufbewahren und fristgerecht vernichten, Buchungsdaten verschlüsselt speichern, AVVs mit Buchungsportalen abschließen, WLAN absichern und eine Datenschutzerklärung bereitstellen.
Meldescheine müssen laut Bundesmeldegesetz 1 Jahr nach Abreise aufbewahrt werden. Danach sind sie zu vernichten. Längere Aufbewahrung ist ein DSGVO-Verstoß gegen das Prinzip der Speicherbegrenzung.
Ja. Booking.com, Expedia, HRS und andere Buchungsportale verarbeiten Gästedaten. Ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO ist Pflicht. Die meisten Portale bieten Standard-AVVs an.
Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen (Lobby, Eingang, Parkplatz) ist unter Bedingungen erlaubt: Berechtigtes Interesse, Hinweisschilder, Speicherdauer max. 72 Stunden, keine Überwachung in Zimmern oder Wellnessbereichen.
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