DSGVO für Immobilienmakler

Interessentendaten schützen, Exposés rechtssicher, Vermittlung DSGVO-konform

DSGVO-Risiken für Immobilienmakler

Immobilienmakler verarbeiten hochsensible Daten: Wohnsituation, Einkommensverhältnisse, Kontaktdaten. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Datenverarbeitung und Weitergabe von Informationen.

🚨 Weitergabe von Interessentendaten

Interessentendaten an Eigentümer ohne explizite Einwilligung weitergegeben, CC-E-Mails an mehrere Interessenten.

Risiko: 8.000-20.000€ Bußgeld

🚨 Fehlende AVVs mit Portalen

Nutzung von ImmoScout24, ImmobilienScout24, Immowelt ohne Auftragsverarbeitungsvertrag.

Risiko: 5.000-15.000€ Bußgeld

🚨 Unsichere Exposé-Versendung

E-Mails mit Exposés ohne Verschlüsselung, keine Dokumentation von Einwilligungen, ungesicherte Cloud-Links.

Risiko: 3.000-10.000€ Bußgeld

🚨 Keine Löschfristen

Interessentendaten jahrelang gespeichert ohne Rechtsgrundlage, fehlende Aufbewahrungsfristen, kein Löschkonzept.

Risiko: 4.000-12.000€ Bußgeld

Reale Bußgeld-Beispiele aus der Immobilienbranche

20.000€

Immobilienmakler in Baden-Württemberg (2022)

Interessentendaten an Eigentümer ohne Einwilligung weitergegeben, keine AVVs mit Portalen. Verstoß gegen Art. 6, 28 DSGVO.

12.000€

Maklerbüro in NRW (2023)

Newsletter an Interessenten ohne Double-Opt-In, fehlende Abmeldemöglichkeit. Verstoß gegen Art. 7 DSGVO + UWG.

9.000€

Immobilienunternehmen in Berlin (2021)

Website ohne SSL-Verschlüsselung für Kontaktformular, Google Analytics ohne Consent. Verstoß gegen Art. 32 DSGVO.

DSGVO-Checkliste für Immobilienmakler

Datenschutzerklärung (Website & Interessenten)

Vollständige Information über Datenverarbeitung bei Kontaktaufnahme, Besichtigungen, Vermittlung

Einwilligungen dokumentieren

Schriftliche Einwilligung für Exposé-Versand, Weitergabe an Eigentümer, Newsletter (Double-Opt-In)

Auftragsverarbeitungsverträge

AVVs mit ImmoScout24, ImmobilienScout24, Immowelt, CRM-Software, Cloud-Diensten

Sichere Datenübermittlung

SSL-Verschlüsselung für Website/Formulare, verschlüsselte E-Mails oder sichere Cloud-Links für Exposés

Löschkonzept

Regelungen für Aufbewahrungsfristen: Nach Vermittlung oder 12-24 Monate ohne Aktivität löschen

Besichtigungsprotokolle DSGVO-konform

Datenschutzhinweis bei Erfassung von Personalien, sichere Aufbewahrung, Löschung nach Vermittlung

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Dokumentation aller Datenverarbeitungen: Interessentenverwaltung, Objektverwaltung, Marketing

Häufige Fragen (FAQ)

Welche DSGVO-Pflichten haben Immobilienmakler?

Immobilienmakler müssen Interessenten- und Eigentümerdaten schützen: Datenschutzerklärung, sichere Verwaltung von Kontaktdaten, DSGVO-konforme Einwilligungen für Exposé-Versand, AVVs mit Portalen (ImmoScout, ImmobilienScout24), Löschkonzept.

Was kostet ein DSGVO-Verstoß für Immobilienmakler?

Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes. Beispiele: 5.000-15.000€ für fehlende AVVs mit Portalen, 8.000-20.000€ für Weitergabe von Interessentendaten ohne Einwilligung, 3.000-10.000€ für unsichere Exposé-Versendung.

Wie lange darf ich Interessentendaten speichern?

Nur so lange wie nötig. Nach Abschluss oder Abbruch der Vermittlung müssen Daten gelöscht werden, es sei denn, der Interessent hat explizit eingewilligt, weiterhin informiert zu werden (Newsletter). Maximale Speicherdauer ohne Aktivität: 12-24 Monate.

Darf ich Fotos von Immobilien auf meiner Website zeigen?

Ja, aber mit Einwilligung des Eigentümers. Bei erkennbaren Personen, Kennzeichen oder sehr spezifischen Inneneinrichtungen zusätzliche Vorsicht. Straßenansichten sind meist OK, Innenaufnahmen benötigen schriftliche Zustimmung des Eigentümers.

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