Interessentendaten schützen, Exposés rechtssicher, Vermittlung DSGVO-konform
Immobilienmakler verarbeiten hochsensible Daten: Wohnsituation, Einkommensverhältnisse, Kontaktdaten. Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an die Datenverarbeitung und Weitergabe von Informationen.
Interessentendaten an Eigentümer ohne explizite Einwilligung weitergegeben, CC-E-Mails an mehrere Interessenten.
Risiko: 8.000-20.000€ BußgeldNutzung von ImmoScout24, ImmobilienScout24, Immowelt ohne Auftragsverarbeitungsvertrag.
Risiko: 5.000-15.000€ BußgeldE-Mails mit Exposés ohne Verschlüsselung, keine Dokumentation von Einwilligungen, ungesicherte Cloud-Links.
Risiko: 3.000-10.000€ BußgeldInteressentendaten jahrelang gespeichert ohne Rechtsgrundlage, fehlende Aufbewahrungsfristen, kein Löschkonzept.
Risiko: 4.000-12.000€ BußgeldImmobilienmakler in Baden-Württemberg (2022)
Interessentendaten an Eigentümer ohne Einwilligung weitergegeben, keine AVVs mit Portalen. Verstoß gegen Art. 6, 28 DSGVO.
Maklerbüro in NRW (2023)
Newsletter an Interessenten ohne Double-Opt-In, fehlende Abmeldemöglichkeit. Verstoß gegen Art. 7 DSGVO + UWG.
Immobilienunternehmen in Berlin (2021)
Website ohne SSL-Verschlüsselung für Kontaktformular, Google Analytics ohne Consent. Verstoß gegen Art. 32 DSGVO.
Vollständige Information über Datenverarbeitung bei Kontaktaufnahme, Besichtigungen, Vermittlung
Schriftliche Einwilligung für Exposé-Versand, Weitergabe an Eigentümer, Newsletter (Double-Opt-In)
AVVs mit ImmoScout24, ImmobilienScout24, Immowelt, CRM-Software, Cloud-Diensten
SSL-Verschlüsselung für Website/Formulare, verschlüsselte E-Mails oder sichere Cloud-Links für Exposés
Regelungen für Aufbewahrungsfristen: Nach Vermittlung oder 12-24 Monate ohne Aktivität löschen
Datenschutzhinweis bei Erfassung von Personalien, sichere Aufbewahrung, Löschung nach Vermittlung
Dokumentation aller Datenverarbeitungen: Interessentenverwaltung, Objektverwaltung, Marketing
Immobilienmakler müssen Interessenten- und Eigentümerdaten schützen: Datenschutzerklärung, sichere Verwaltung von Kontaktdaten, DSGVO-konforme Einwilligungen für Exposé-Versand, AVVs mit Portalen (ImmoScout, ImmobilienScout24), Löschkonzept.
Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4% des Jahresumsatzes. Beispiele: 5.000-15.000€ für fehlende AVVs mit Portalen, 8.000-20.000€ für Weitergabe von Interessentendaten ohne Einwilligung, 3.000-10.000€ für unsichere Exposé-Versendung.
Nur so lange wie nötig. Nach Abschluss oder Abbruch der Vermittlung müssen Daten gelöscht werden, es sei denn, der Interessent hat explizit eingewilligt, weiterhin informiert zu werden (Newsletter). Maximale Speicherdauer ohne Aktivität: 12-24 Monate.
Ja, aber mit Einwilligung des Eigentümers. Bei erkennbaren Personen, Kennzeichen oder sehr spezifischen Inneneinrichtungen zusätzliche Vorsicht. Straßenansichten sind meist OK, Innenaufnahmen benötigen schriftliche Zustimmung des Eigentümers.
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