Schülerdaten schützen, Lernplattformen absichern, Eltern-Einwilligungen richtig einholen
Schulen verarbeiten besonders schützenswerte Daten: Noten, Gesundheitsdaten, Lernbehinderungen, Fotos von Minderjährigen. Die DSGVO stellt hier besonders hohe Anforderungen, da Kinder einen besonderen Schutz genießen (Art. 8 DSGVO).
Klassenfotos, Veranstaltungsbilder oder Videos auf der Schulwebsite oder Social Media ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Risiko: 5.000-20.000€ BußgeldGoogle Classroom, Microsoft Teams oder Zoom ohne DSGVO-konforme Konfiguration, Datentransfer in die USA ohne Rechtsgrundlage.
Risiko: 10.000-50.000€ BußgeldNotenlisten, Zeugnisse oder Berichte über Lernverhalten per unverschlüsselter E-Mail an Eltern oder Kollegen verschickt.
Risiko: 3.000-15.000€ BußgeldSchulwebsite ohne Datenschutzerklärung, Kontaktformulare ohne Hinweis, fehlende Cookie-Informationen.
Risiko: 2.000-8.000€ Bußgeld + AbmahnungenGymnasium in Thüringen (2023)
Schülerfotos auf Instagram ohne Einwilligung, keine Datenschutzerklärung auf Schulwebsite. Verstoß gegen Art. 6, 8, 13 DSGVO.
Grundschule in Rheinland-Pfalz (2022)
Notenlisten per WhatsApp an Eltern verschickt, Gesundheitsdaten unverschlüsselt gespeichert. Verstoß gegen Art. 5, 9, 32 DSGVO.
Berufsschule in Bayern (2023)
Microsoft 365 ohne DSGVO-konforme Konfiguration, Schülerdaten auf US-Servern. Verstoß gegen Art. 44, 46 DSGVO.
Schulen müssen einen DSB benennen (intern oder extern), Kontaktdaten veröffentlichen
Schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten, zweckgebunden, widerrufbar, ab 16 Selbsteinwilligung
EU-Hosting, AVV mit Anbieter, keine Nutzung von Schülerdaten für Werbezwecke
Verschlüsselte E-Mail oder sichere Plattform, keine Notenlisten per WhatsApp oder SMS
Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, SSL-Verschlüsselung, keine Tracking-Tools ohne Einwilligung
Akten nach Schulabgang + Aufbewahrungsfristen löschen, Zeugnisnoten gem. Landesrecht
Umgang mit Schülerdaten, sichere Kommunikation, keine privaten Geräte ohne Regelung
Schulen müssen Schülerdaten besonders schützen: Datenschutzbeauftragter, Einwilligungen der Eltern für Fotos, DSGVO-konforme Lernplattformen, Löschkonzept für Schülerakten, Verarbeitungsverzeichnis und Datenschutzerklärung auf der Website.
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch und widerrufbar sein. Ab 16 Jahren können Schüler selbst einwilligen.
Plattformen mit EU-Hosting, AVV, keiner Nutzung von Schülerdaten für eigene Zwecke. Empfohlen: Moodle (selbstgehostet), IServ, SchulCloud. Problematisch: US-Dienste ohne EU-Datenverarbeitung.
Ja. Schulen verarbeiten systematisch Daten von Minderjährigen und sind zur Benennung eines DSB verpflichtet (Art. 37 DSGVO). Viele Bundesländer schreiben dies zusätzlich in Schulgesetzen vor.
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