29 Websites in Hameln geprüft — 86% nicht DSGVO-konform. So schützen Sie Ihren Betrieb vor Abmahnungen.
Steuerberater verarbeiten hochsensible Finanzdaten und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG). Die Kanzlei-Website muss diesem Standard gerecht werden: Verschlüsselte Kontaktformulare, DSGVO-konforme Mandantenportale und saubere Cookie-Einwilligungen sind Pflicht.
Steuerberater-Websites müssen besonders hohe Standards erfüllen: verschlüsselte Kontaktformulare, DSGVO-konforme Mandantenportale und vollständige Datenschutzerklärungen für Finanzdaten.
Ja, sobald nicht-essenzielle Cookies oder Tracking-Dienste eingesetzt werden. Auch Google Analytics, Google Fonts und eingebettete Videos erfordern eine vorherige Einwilligung.
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