Checkliste30. Januar 2026· 10 Min. Lesezeit

Website Relaunch DSGVO — So wird Ihr Relaunch rechtssicher

Ein Website Relaunch ist mehr als ein neues Design. Wer die DSGVO beim Relaunch nicht von Anfang an einplant, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und den Verlust von Kundenvertrauen. Nach Art. 25 DSGVO gilt Privacy by Design und Privacy by Default.

Aufsichtsbehörden schauen genau hin

Eine frisch relaunchte Website, die gegen die DSGVO verstößt, zeigt, dass der Betreiber die Anforderungen bewusst ignoriert hat.

Phase 1: Planung und Bestandsaufnahme

Bevor Sie Code schreiben: Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) aktualisieren, Datenschutz-Folgenabschätzung prüfen, Auftragsverarbeiter identifizieren und AVVs einfordern. Nutzen Sie unseren DSGVO-Scanner für den Ist-Stand.

Phase 2: Technische Umsetzung

Cookie-Consent korrekt implementieren (Opt-in, keine Dark Patterns). SSL/TLS auf allen Seiten. Formulare DSGVO-konform gestalten (Datenminimierung, Double-Opt-in für Newsletter). Drittanbieter-Dienste prüfen (Rechtsgrundlage, Drittlandtransfer, AVV).

Phase 3: Rechtliche Dokumente

Datenschutzerklärung vollständig überarbeiten (Art. 13/14 DSGVO). Impressum prüfen (§ 5 DDG). Bei Online-Shops: AGB und Widerrufsbelehrung aktualisieren.

Phase 4: Go-Live und Nachbereitung

Vor dem Launch testen: Cookie-Banner, Formulare, Datenschutzerklärung. Nach dem Launch: Consent-Raten und technische Fehler überwachen.

Die kompakte Relaunch-Checkliste

Typische Fehler beim Website Relaunch

Fazit

Ein Relaunch ist die perfekte Gelegenheit, Datenschutz von Grund auf richtig zu machen — statt später teuer nachzubessern.

Relaunch geplant? Erst prüfen.

Unser Scanner zeigt, wo Ihre aktuelle Website steht.

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