DSGVO Verstoß melden — Wo und wie?
Sie haben festgestellt, dass ein Unternehmen Ihre Daten ohne Einwilligung verarbeitet? Nach der DSGVO haben Sie das Recht — und manchmal sogar die Pflicht — diesen Verstoß zu melden.
Wer kann melden?
Grundsätzlich jede Person. Betroffene (Art. 77 DSGVO), Unternehmen (Art. 33 — Meldepflicht bei Datenpannen), Datenschutzbeauftragte und Dritte.
Wo melden? Zuständige Aufsichtsbehörde
Deutschland hat 17 Aufsichtsbehörden — eine pro Bundesland plus den BfDI. Zuständig ist die Behörde am Sitz des Unternehmens. Alternativ können Sie sich an die Behörde Ihres Wohnsitzes wenden. Alle bieten Online-Beschwerdeformulare an.
Schritt für Schritt melden
- 1. Verstoß dokumentieren: Screenshots, E-Mails, technische Nachweise. Nutzen Sie unseren Website-Scanner.
- 2. Erst das Unternehmen kontaktieren: Betroffenenrechte nutzen (Art. 15 Auskunft, Art. 17 Löschung, Art. 21 Widerspruch).
- 3. Online-Beschwerde einreichen: Ihre Kontaktdaten, Name des Unternehmens, Beschreibung, Beweise.
- 4. Abwarten und kooperieren: Bearbeitungszeit 3–12 Monate.
Welche Verstöße melden?
Unbedingt melden: Datenpannen, systematisches Tracking ohne Einwilligung, unerlaubte Datenweitergabe, Verweigerung von Betroffenenrechten. Direkt klären: Kleine Fehler in der Datenschutzerklärung, fehlende Angaben im Cookie-Banner.
Meldepflicht für Unternehmen (Art. 33)
72 Stunden nach Bekanntwerden einer Datenpanne. Nichtmeldung ist selbst ein Verstoß — bis zu 10 Mio. € oder 2 % Jahresumsatz.
Konsequenzen für das gemeldete Unternehmen
Verwarnung, Anordnung zur Behebung, Verarbeitungsverbot oder Bußgeld bis 20 Mio. € (Art. 83 DSGVO). Mehr dazu: DSGVO Strafen Deutschland.
Alternative: Schadenersatz (Art. 82)
Materieller und immaterieller Schadenersatz. Deutsche Gerichte: typischerweise 100–5.000 €.
Tipp
Prüfen Sie Ihre eigene Website auf Schwachstellen, bevor Sie andere melden. Nutzen Sie unseren Scanner für eine automatische Überprüfung.
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