Recht14. Februar 2026· 8 Min. Lesezeit

Fehlende Datenschutzerklärung — Bußgeld und Konsequenzen

Keine Datenschutzerklärung auf der Website? Das ist einer der häufigsten DSGVO-Verstöße. Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro sind möglich — und das ist nur der Anfang.

Art. 13 und 14 DSGVO

Die Informationspflicht gilt immer. Auch kleine Websites ohne Tracking-Tools müssen eine Datenschutzerklärung haben — zumindest für Server-Logfiles.

Bußgeldhöhen nach Art. 83 DSGVO

Einzelunternehmer: 500 bis 5.000 €

Kleine Unternehmen (unter 50 MA): 2.000 bis 15.000 €

Mittelstand (50-250 MA): 5.000 bis 50.000 €

Großunternehmen (über 250 MA): 25.000 bis 500.000 €

Hinweis: Die Behörden berücksichtigen bei der Bußgeldbemessung Schwere, Verschulden, Kooperation und wirtschaftliche Lage (Art. 83 Abs. 2 DSGVO).

Zusätzliche Konsequenzen

Neben Bußgeldern drohen: Abmahnungen (800 bis 3.000 € Anwaltskosten), Schadenersatz (Art. 82 DSGVO, 100 bis 5.000 €) und Reputationsschaden (öffentlich bekannt gewordener Verstoß).

Was muss in die Datenschutzerklärung?

Mindestens: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage (meist Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a), Speicherdauer, Empfänger der Daten, Betroffenenrechte, Beschwerderecht.

So beheben Sie das Problem

  1. 1. Bestandsaufnahme machen — Welche Daten verarbeiten Sie?
  2. 2. Datenschutzerklärung erstellen — Nutzen Sie einen Generator oder Anwalt
  3. 3. Veröffentlichen und verlinken — Im Footer und bei allen Datenerhebungen
  4. 4. Regelmäßig aktualisieren — Mindestens 1x pro Jahr

Siehe auch: Datenschutzerklärung erstellen — Anleitung und Muster.

Schnelle Hilfe

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