Fehlende Datenschutzerklärung — Bußgeld und Konsequenzen
Keine Datenschutzerklärung auf der Website? Das ist einer der häufigsten DSGVO-Verstöße. Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro sind möglich — und das ist nur der Anfang.
Art. 13 und 14 DSGVO
Die Informationspflicht gilt immer. Auch kleine Websites ohne Tracking-Tools müssen eine Datenschutzerklärung haben — zumindest für Server-Logfiles.
Bußgeldhöhen nach Art. 83 DSGVO
Einzelunternehmer: 500 bis 5.000 €
Kleine Unternehmen (unter 50 MA): 2.000 bis 15.000 €
Mittelstand (50-250 MA): 5.000 bis 50.000 €
Großunternehmen (über 250 MA): 25.000 bis 500.000 €
Hinweis: Die Behörden berücksichtigen bei der Bußgeldbemessung Schwere, Verschulden, Kooperation und wirtschaftliche Lage (Art. 83 Abs. 2 DSGVO).
Zusätzliche Konsequenzen
Neben Bußgeldern drohen: Abmahnungen (800 bis 3.000 € Anwaltskosten), Schadenersatz (Art. 82 DSGVO, 100 bis 5.000 €) und Reputationsschaden (öffentlich bekannt gewordener Verstoß).
Was muss in die Datenschutzerklärung?
Mindestens: Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zweck der Datenverarbeitung, Rechtsgrundlage (meist Einwilligung Art. 6 Abs. 1 lit. a), Speicherdauer, Empfänger der Daten, Betroffenenrechte, Beschwerderecht.
So beheben Sie das Problem
- 1. Bestandsaufnahme machen — Welche Daten verarbeiten Sie?
- 2. Datenschutzerklärung erstellen — Nutzen Sie einen Generator oder Anwalt
- 3. Veröffentlichen und verlinken — Im Footer und bei allen Datenerhebungen
- 4. Regelmäßig aktualisieren — Mindestens 1x pro Jahr
Siehe auch: Datenschutzerklärung erstellen — Anleitung und Muster.
Schnelle Hilfe
Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht. Beheben Sie den Verstoß sofort.
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