Ratgeber16. Februar 2026· 9 Min. Lesezeit

Impressum 2026: Diese Angaben sind Pflicht (mit Beispiel)

Die Impressumspflicht ist in Deutschland eine der häufigsten Stolperfallen für Website-Betreiber. Nach §5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) muss jede geschäftsmäßige Website ein vollständiges Impressum enthalten — inklusive Name, Adresse, Kontaktdaten und je nach Rechtsform weitere Angaben.

Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen (€500–€5.000), Bußgelder (bis €50.000) und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen. In diesem Guide zeigen wir Ihnen, welche Angaben 2026 Pflicht sind, wann Sie ein Impressum brauchen, und liefern ein fertiges Beispiel-Template.

Risiko: Bis zu €50.000 Bußgeld

Verstöße gegen die Impressumspflicht sind Ordnungswidrigkeiten nach §33 DDG. Bußgelder bis €50.000 sind möglich. Zusätzlich: Abmahnungen durch Wettbewerber (€500–€5.000 + Anwaltskosten).

Wer braucht ein Impressum?

Die Impressumspflicht gilt für alle geschäftsmäßigen Telemedien — also Websites, die nicht ausschließlich privat/persönlich sind. Das umfasst:

Faustregel: Sobald Sie mit der Website Geld verdienen (Werbung, Affiliate, Produkte/Dienstleistungen) oder als Unternehmen/Selbstständiger auftreten, brauchen Sie ein Impressum.

Pflichtangaben nach DDG §5

1. Name & Anschrift

2. Kontaktdaten

3. Vertretungsberechtigte

4. Handelsregister & Registernummer

5. Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)

6. Berufsbezeichnung & Kammerzugehörigkeit

Pflicht für reglementierte Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater):

7. Aufsichtsbehörde

Pflicht für: Erlaubnispflichtige Tätigkeiten (z.B. Versicherungsmakler, Finanzdienstleister)
Angabe: Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde (z.B. IHK, BaFin)

Impressum-Beispiel: GmbH

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Musterfirma GmbH
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Deutschland

Vertreten durch:
Geschäftsführer: Max Mustermann

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 123 456789
E-Mail: info@musterfirma.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HRB 12345

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a UStG:
DE123456789

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

Impressum-Beispiel: Einzelunternehmer/Freiberufler

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Max Mustermann
Webdesign & Entwicklung
Musterstraße 123
12345 Musterstadt
Deutschland

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 123 456789
E-Mail: kontakt@maxmustermann.de

Umsatzsteuer-ID:
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
(Keine Umsatzsteuer-ID)

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Mustermann
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

Streitschlichtung:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

Häufige Fehler im Impressum

  1. 1.
    Impressum nicht auffindbar — Muss mit max. 2 Klicks erreichbar sein (Footer-Link „Impressum" auf jeder Seite)
  2. 2.
    Postfach statt Straßenadresse — Postfächer sind NICHT zulässig (außer zusätzlich zur Straße)
  3. 3.
    Nur Kontaktformular, keine E-Mail/Telefon — Kontaktformular allein genügt NICHT
  4. 4.
    Veraltete Daten — Bei Umzug/Wechsel GF: Impressum sofort aktualisieren
  5. 5.
    Fehlende USt-ID — Wenn umsatzsteuerpflichtig, ist USt-ID Pflicht

Impressumspflicht für Social Media & Online-Shops

Social Media (Instagram, Facebook, LinkedIn)

Auch geschäftliche Social-Media-Profile brauchen ein Impressum. Entweder:

Online-Shops (eBay, Amazon, Etsy)

Zusätzlich zum Impressum: AGB, Widerrufsbelehrung, Versandkosten-Übersicht. eBay/Amazon bieten Impressum-Felder — diese vollständig ausfüllen.

Tools & Generatoren

eRecht24 Impressum-Generator

Kostenlos, umfassend, juristisch geprüft. Auch für Freiberufler/Vereine.

Impressum-Generator.de

Kostenlos, simpel, für alle Rechtsformen.

Anwaltliche Prüfung

Empfohlen für große Unternehmen, reglementierte Berufe. Kosten: €200–€800.

Tipp für Unternehmen

Erstellen Sie das Impressum einmal mit einem Generator, lassen Sie es dann von einem Anwalt prüfen (€200–€500). Das schützt vor Abmahnungen und gibt Rechtssicherheit.

Strafen & Abmahnungen

Bußgeld (§33 DDG)

Ordnungswidrigkeit, bis €50.000. Wird von Aufsichtsbehörden verhängt (selten, aber möglich).

Abmahnung durch Wettbewerber

Nach UWG (Wettbewerbsrecht). Typische Forderung: €500–€5.000 + Anwaltskosten (€200–€1.500).

Unterlassungserklärung

Bei Abmahnung wird verlangt: Strafbewehrte Unterlassungserklärung + Vertragsstrafe (€1.000–€10.000 bei Wiederholung).

Checkliste: Ist Ihr Impressum vollständig?

Fazit: Impressum 2026 — Pflicht, aber simpel

Die Impressumspflicht ist keine Schikane, sondern Verbraucherschutz: Kunden sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Ein vollständiges Impressum zu erstellen dauert maximal 10 Minuten — mit Generatoren sogar nur 2 Minuten.

Wichtigste Regeln: Vollständige Anschrift (kein Postfach), funktionsfähige Kontaktdaten, max. 2 Klicks Erreichbarkeit. Wer diese 3 Punkte beachtet, ist zu 90% abgesichert. Bei Unsicherheit: Generator nutzen + anwaltlich prüfen lassen (€200–€500 einmalig).

2026-Update: Impressumspflicht gilt auch für KI-Chatbots auf Ihrer Website — der Betreiber muss im Impressum genannt sein. Neue Urteile erwarten wir zu Social Commerce (Instagram/TikTok-Shops).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Brauche ich ein Impressum für meinen privaten Blog?

Wenn Ihr Blog ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke betrieben wird (kein Affiliate, keine Werbung, keine Monetarisierung), fällt er unter die Ausnahme des § 5 DDG. Sobald Sie jedoch Werbung einblenden, Affiliate-Links einsetzen oder den Blog als Portfolio nutzen, ist ein Impressum Pflicht. Im Zweifel: Impressum erstellen — es schadet nicht und schützt vor Abmahnungen.

Darf ich meine Privatadresse im Impressum durch eine c/o-Adresse ersetzen?

Nach herrschender Meinung muss die Anschrift eine ladungsfähige Adresse sein — Sie müssen dort Post empfangen und zugestellt bekommen können. Eine c/o-Adresse (z.B. Coworking-Space, Virtual Office) ist zulässig, wenn Post tatsächlich ankommt und Sie dort erreichbar sind. Ein reines Postfach genügt dagegen nicht.

Gilt die Impressumspflicht auch für Landing Pages und One-Pager?

Ja. Jede öffentlich zugängliche Webseite, die geschäftsmäßig betrieben wird, braucht ein Impressum — unabhängig davon, ob es eine volle Website, ein One-Pager oder eine Landing Page ist. Bei One-Pagern genügt ein Impressum-Abschnitt am Seitenende oder ein Anker-Link im Footer.

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